Steuerware

Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) zielt auf die Versteuerung von E-Liquids, ähnlich wie bei Tabakwaren ab. Unerheblich ist dabei, ob ein Produkt Nikotin enthält oder nikotinfrei ist. Beschlossen wurde diese Aktualisierung bereits unter der letzten großen Koalition aus CDU / CSU und SPD. Dieses neue Gesetz greift bereits seit Juli 2021 Liquids, die noch vor dem Inkrafttreten dieser speziellen Tabaksteuererhöhung produziert wurden, durften bis Anfang 2023 noch steuerfrei verkauft werden. Die Besteuerung aller zum Dampfen benötigten Liquids betrug bei ihrer Einführung 16 Cent pro Milliliter. Mit dem Jahreswechsel 2023 /24 steigt dieser Betrag nun planmäßig im nächsten Schritt.

Liquidsteuer 2024: Kostenerhöhung

Alle Flüssigkeiten, die benötigt werden, um mit E-Zigaretten ( oder E-Shishas) zu dampfen, sind von der Steuer betroffen. Von fertigen E-Liquids, Longfill über den Nikotinshot bis hin zur Base wird im neuen Jahr  jeder dieser Artikel einen steuerbedingten Preisanstieg verzeichnen.

Ab 1. Januar 2024 steigt die Steuer auf 20 Cent pro Milliliter. Für eine Flasche Liquid mit 10 ml Flüssigkeit ist die Tabaksteuer somit bei einem Betrag von 2 Euro. Es handelt sich übrigens hierbei um eine sog. “Verbrauchsteuer”, dies bedeutet, Dampferinnen und Dampfer bezahlen diesen Betrag zuzüglich des vom Hersteller genannten Produktpreises.

 

Was ändert sich 2023 hinsichtlich der Besteuerung von Liquids?


Ab dem 13.02.2023 dürfen dann nur noch Flüssigkeiten zum Vaporisieren in der E-Zigarette verkauft werden, welche unter die Steuer auf E-Zigaretten Liquids fallen. Der Steueranteil von 16 Cent pro Milliliter gilt dann generell für alle entsprechenden Produkte. Liquids ohne Steuerbanderole dürfen nach diesem Datum nicht mehr angeboten oder in Verkehr gebracht werden. 

Propylenglycol (PG) und pflanzliches Glycerin (VG), die Hauptbestandteile der Base von E-Zigaretten Liquid werden indes nicht nur zum Dampfen produziert. Beide Komponenten finden auch in der Lebensmittelindustrie, in der Tiermedizin, im kosmetischen Bereich und sogar bei der Herstellung von Frostschutzmitteln Anwendung. Was die Nutzung in der E-Zigarette betrifft ist der Zoll in seinen Aussagen – Stand jetzt – allerdings sehr klar: Wer Propylenglycol oder pflanzliches Glycerin in der E-Zigarette verdampft ohne dass dieses dafür vorgesehen ist und entsprechend besteuert wurde, macht sich dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung schuldig. Die Fragestellung ist vergleichbar mit der Thematik beim Diesel und dem Heizöl für den Betrieb von Verbrennungsmotoren. Ob für Hersteller die Produktion von PG/VG Base in der heute bekannten Form noch wirtschaftlich abbildbar ist, darüber kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur spekuliert werden. Sicher scheint: Nicht alle Produzenten von Liquids werden ihr Angebot in der jetzigen Form aufrechterhalten können und wollen.

Datum Steuersatz Steueranteil

 

10 ml Liquid

Steueranteil

 

100 ml Shortfill

Steueranteil

 

1L PG/VG Base

01.07.2022 0,16 EUR 1,60 EUR 16,00 EUR 160,00 EUR
01.01.2024 0,20 EUR 2,00 EUR 20,00 EUR 200,00 EUR
01.01.2025 0,26 EUR 2,60 EUR 26,00 EUR 260,00 EUR
01.01.2026 0,32 EUR 3,20 EUR 32,00 EUR 320,00 EUR

Preiserhöhungen zu den jeweiligen Stichtagen, umgerechnet auf verschiedene Produktkategorien.

Welche weiteren Schritte gibt es bei der Steuer auf Liquids?


Beginnend mit dem Jahr 2024 wird die Steuer auf E-Zigaretten Liquids dann jeweils zum Jahresanfang in drei weiteren Stufen angehoben. Liegt die Liquidsteuer aktuell bei 16 Cent pro Milliliter, soll sie ab dem 01.01.2024 20 Cent und ab dem 01.01.2025 26 Cent pro Milliliter betragen. Die nach aktuellem Gesetzestext letzte Stufe tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Ein Milliliter Flüssigkeit zum Verdampfen in der E-Zigarette wird dann mit 32 Cent pro Milliliter besteuert. Für ein klassisches 10 ml Liquid liegt der Steueranteil damit dann bei 3,20 EUR – zusätzlich zum regulären Gestehungspreis – ein Liter Base mit einem aktuellen Verkaufspreis von circa 10,00 EUR würde dann mit einem Steueranteil von 320 EUR angeboten werden. Man müsste in die Glaskugel schauen können, um zu prognostizieren, welche Auswirkungen die Besteuerung von Liquid langfristig haben wird. Über manches dürfte jedoch allgemeiner Konsens herrschen: Einweg E-Zigaretten werden weiter am Markt voranschreiten, da sie mit ihren geringen Füllmengen von bis zu 2 Millilitern weniger von der Steuer betroffen sind. Gebrauchsfertige 10 ml Liquids dürften – so wie in den Anfangstagen der E-Zigarette – wieder zu den marktbeherrschenden Produkten werden. Das MTL Vapen wird etablierter Standard werden. Die Entwicklung zeichnete sich bereits vor der Steuer mit der wachsenden Popularität von Pod-Systemen ab. Subohmes Dampfen, bei dem hohe Mengen Liquid vaporisiert werden, wird etwas für einen eher kleinen Kreis von Enthusiasten werden. Und: Nicht alle Akteure werden es schaffen. Einige Händler und Produzenten haben bereits jetzt ihre Aktivitäten auf dem E-Zigaretten-Markt eingestellt, da sie für ihr Geschäftsmodell aufgrund der neuen Gegebenheiten keine Zukunft mehr sehen.

Auch Einweg E-Zigaretten werden besteuert, aufgrund der geringen Füllmenge ist der Preisanstieg jedoch moderat.

Zur Zukunft des TabStMoG


Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) ist aktuell in Kraft und damit in seiner jetzigen Form gültig. Allerdings hat das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG), ein Zusammenschluss kleiner und mittelständischer Unternehmen der E-Zigaretten-Branche, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht. Kern der Klage sind zwei grundlegende Punkte: Zum einen werde die E-Zigarette, welche im Vergleich zur klassischen Tabakzigarette ein deutlich geringeres Schadenspotenzial hat, unverhältnismäßig hoch besteuert. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der Tatsache, dass von der Steuer auf die E-Zigarette auch nikotinfreie Liquids und E-Zigaretten-Produkte erfasst werden. Die vorgesehene Lenkungswirkung, welche Gesetze in Bezug auf die allgemeine Gesundheit und Harm Reduction haben sollten, gehe damit verloren. Über die Steuerklage berichteten auch große, überregionale Medien wie die Süddeutsche Zeitung und die Wirtschaftswoche. Dustin Dahlmann, der Vorstandsvorsitzende des BfTG, hält die Besteuerung von E-Zigaretten Liquids in ihrer derzeitigen Form für unverhältnismäßig und falsch. Allerdings, äußert er einschränkend, werde möglicherweise erst 2023 entschieden, ob das BVG die Beschwerde annimmt. Falls ja, folge erst dann das eigentliche Verfahren.

Über die Zukunft des TabStMoG ist also möglicherweise noch nicht final entschieden. Ob und wann es zu möglichen Anpassungen kommt, ist derzeit jedoch unklar. Bis auf Weiteres ist das Gesetz in seiner beschriebenen Form in jedem Falle gültig.